Ruppach-Goldhausen stimmt gegen Sonderbaufläche des Autohof

Großer Erfolg der BI und ein Bekenntnis gegen den Autohof

Mit 10 Nein-Stimmen (bei 3 Ja und 2 Enthaltungen) hat der Gemeinderat von Ruppach-Goldhausen gestern (11.06.) gegen die Ausweisung einer Sonderbaufläche für den Autohof und damit die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Montabaur gestimmt. Damit ist die erwartete Zustimmung zum Flächennutzungsplan überraschend ausgegblieben und der Bau- und Genehmigungsprozess des Autohofes vorerst gestoppt. Offenbar haben die Argumente gegen den Autohof, vorgetragen von der BI, ihre Wirkung gezeigt. Am Donnerstag entscheiden im öffentlichen Teil auch die Ortsgemeinden Montabaur (17.00 Uhr) und Boden (19.00 Uhr) über den gleichen Sachverhalt.

Warum Sonderbaufläche?

Ein „normales“ Gewerbegebiet ermöglicht aufgrund des hohen Lärmes keinen 24h-Betrieb. Dafür ist eine sogenannte Sonderbaufläche nötig und genau das sollte im Änderungsantrag beschlossen werden. Normalerweise müssen alle Gemeinden der VG einem Flächennutzungsplan zustimmen (§ 67 GemO). Werden aber die Grundzüge der Planung nicht betroffen, dann nur die betroffene Nachbargemeinden. Im jetzigen Falle sind es Ruppach-Goldhausen und Boden.

Wie geht es weiter?

Nach dem „Nein“ von Ruppach-Goldhausen, könnte die Änderung des Flächennutzungsplanes immer noch durch den VG-Rat beschlossen werden. Er müsste sich dazu aber über die Meinung der Ortsgemeinde quasi hinwegsetzen und mit 2/3 Mehrheit entscheiden. Ob er das wirklich macht wird die Zukunft zeigen. Bis dahin ist ein Bau des Autohofes nicht möglich.

Was heißt das für Staudt? Laut und hell!

Die Ortsgemeinde Staudt hat sich bislang nicht offiziell gegen oder für den geplanten Autohof geäußert. Im eigenen Gemarkungsbereich ist entlang der B255, also quasi quer gegenüber des geplanten Autohofes, aus Grünfläche Gewerbefläche geworden. Hier hält man sich die Option offen, Gewerbe nach einer Rodung anzusiedeln.

Was aber die geplante bzw. nötige Sonderbaufläche im Falle Heiligenroth auch zeigt ist: Der Ziel- und Quellverkehr verursacht einen erheblichen nächtlichen Lärm, nämlich über die im Gewerbegebiet zulässigen 50 dB/A. Das wird man in unserem Dorf hören. Und die geplanten Werbetafeln von 25 Metern Höhe, die wird man in weiter Ferne sehen. Das strahlt nicht nur in Erbsengarten/ Gierenweg, sondern auch ins Neubaugebiet am Kramberg und in die Wiesenstraße ab.